Aktuelle Informationen für Aussteller und Besucher

der ChamlandBau vom 12.02. - 13.02.2022 in der Stadthalle Cham

Stand vom 16.12.2021

Laut den aktuellen Regelungen des Freistaats Bayerns können Messen stattfinden.
Aktuell gilt die 3G Regelung für Aussteller und die 2G plus Regelung für Besucher.

Die Umsetzung der neuen Sicherheitsvorgaben ist nun für alle kommenden Messen eingeplant.

Sichere Messen sind für die MV service-werbung GmbH auch in der pandemischen Situation durchführbar.

Aktuelle Regelung:

Aufgrund der aktuellen Covid-Entwicklungen im Freistaat Bayern gelten ab sofort neue Regelungen für die Teilnahme an Messeveranstaltungen. Es ergeben sich folgende Änderungen:

Zutritt für Besucher nur mit 2G plus-Nachweis

  • Besucher müssen bei der Registrierung einen Nachweis erbringen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Das geht aus der seit 24.11.2021 geltenden Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung (§4) hervor. Zudem muss ein negatives Coronatest-Ergebnis vorgelegt werden. (Anitgen-Schnelltest unter Aufsicht, 24 h gültig / PCR-Test 48 Stunden gültig).
  • Diese zusätzliche Testpflicht entfällt für Besucher, bei denen die Booster-Impfung länger als 15 Tage zurückliegt.
  • Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten erhalten Zutritt über die regelmäßig stattfindenden Schultestung (Schülerausweis). Kinder ab 12 Jahren müssen die Anforderungen von 2G+ erfüllen (siehe oben).
  • Zusätzlich zur Vorlage eines 2G+ Nachweises erfolgt eine flächendeckende Identitätsfeststellung aller Besucher (z.B. Lichtbildausweis) vor Betreten des Veranstaltungsgeländes.

Teststationen befinden sich in der Nähe der Stadthalle.


3G Konzept für Aussteller und Servicepartner

Arbeitnehmer, die für einen Aussteller oder einen beauftragten Servicepartner der Messe München tätig sind, benötigen für den Zutritt auf das Gelände einen gültigen 3G Nachweis. Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen ein negatives Test-Ergebnis vorlegen. (Anitgen-Schnelltest unter Aufsicht, 24 h gültig / PCR-Test 48 Stunden gültig).


FFP2 Maskenpflicht

Im Hinblick auf die Infektionsschutzmaßnahmen ist der Zutritt nur mit einer zusätzlichen FFP2-Maske möglich

 

Während der gesamten Veranstaltung ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einzuhalten.

Maßgeblich hierfür sind die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung, aktuell die 15. BayIfSMV vom 14. Dezember 2021, und das darauf basierende „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen vom 10. Dezember 2021.

Ideeller Träger: Stadt Cham

cham.de messen.de

 

cham.de

MV service-werbung GmbH
Am Asper 1
93482 Pemfling

+49 9971 767963
+49 9971 767961
kontakt@gewerbeschauen.de

© 2020 MV service-werbung GmbH