Stand vom 16.12.2021
Laut den aktuellen Regelungen des Freistaats Bayerns können Messen stattfinden.
Aktuell gilt die 3G Regelung für Aussteller und die 2G plus Regelung für Besucher.
Die Umsetzung der neuen Sicherheitsvorgaben ist nun für alle kommenden Messen eingeplant.
Sichere Messen sind für die MV service-werbung GmbH auch in der pandemischen Situation durchführbar.
Aufgrund der aktuellen Covid-Entwicklungen im Freistaat Bayern gelten ab sofort neue Regelungen für die Teilnahme an Messeveranstaltungen. Es ergeben sich folgende Änderungen:
Teststationen befinden sich in der Nähe der Stadthalle.
Arbeitnehmer, die für einen Aussteller oder einen beauftragten Servicepartner der Messe München tätig sind, benötigen für den Zutritt auf das Gelände einen gültigen 3G Nachweis. Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen ein negatives Test-Ergebnis vorlegen. (Anitgen-Schnelltest unter Aufsicht, 24 h gültig / PCR-Test 48 Stunden gültig).
Im Hinblick auf die Infektionsschutzmaßnahmen ist der Zutritt nur mit einer zusätzlichen FFP2-Maske möglich
Während der gesamten Veranstaltung ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einzuhalten.
Maßgeblich hierfür sind die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung, aktuell die 15. BayIfSMV vom 14. Dezember 2021, und das darauf basierende „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen vom 10. Dezember 2021.